Fachanwälte kompetent
auf den Gebieten
Strafverteidigung
Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem guten Recht.
Herr Rechtsanwalt Klawohn hat sich neben dem Verkehrsrecht schon früh auf das Strafrecht und die Strafverteidigung spezialisiert. Er war schon während des Studiums und in der Zeit seines Referendariats in einer ausschließlich auf dem Gebiet der Strafverteidigung spezialisierten Kanzlei tätig. Von seinem Standort in Kerpen verteidigt er im Landgerichtsbezirk Köln und dem Landgerichtsbezirk Aachen.
In keinem anderen Rechtsgebiet ist es so wichtig, sich bereits frühzeitig durch einen Rechtsanwalt beraten und verteidigen zu lassen. Als Beschuldigter in einem Strafverfahren haben Sie das Recht zu schweigen. Von diesem Recht sollten Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden jedem Falle Gebrauch machen und keinesfalls eine Aussage ohne vorherige Akteneinsicht und anwaltliche Beratung vornehmen. Bereits im ersten Kontakt des Beschuldigten mit den Strafverfolgungsbehörden werden häufig schwerwiegende Fehler begangen, welche zu einem späteren Zeitpunkt die Strafverteidigung erschweren. Der Strafverteidiger hilft bereits im Ermittlungsverfahren und sodann natürlich im Fall eines gerichtlichen Verfahrens dem Beschuldigten, seine ihm durch die Verfassung und Strafprozessordnung garantierten Rechte wahrzunehmen und von diesen zum Zwecke der Verteidigung vollumfänglich Gebrauch zu machen.
Nur der Rechtsanwalt als Strafverteidiger hat das Recht, für den Beschuldigten Akteneinsicht zu nehmen. Nur durch eine Einsichtnahme der Ermittlungsakte kann man sich umfassende Kenntnis von dem strafrechtlichen Vorwurf und den Ermittlungsergebnissen verschaffen, um hiernach die Verteidigungsstrategie festzulegen. Der Beschuldigte selbst hat ohne Strafverteidiger nicht die Möglichkeit, die Ermittlungsakte einzusehen.
Als Beschuldigter in einem Strafverfahren sieht man sich häufig Zwangsmaßnahmen der Ermittlungsbehörden (z.B. Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme etc) ausgesetzt. Der Verteidiger kann die Rechtmäßigkeit der Ermittlungsmaßnahme überprüfen und Rechtsmittel einlegen.
Selbst nach einer Verurteilung oder dem Erlass eines Strafbefehls macht die Einschaltung eines Verteidigers noch Sinn. Der Verteidiger kann die materielle und prozessuale Rechtmäßigkeit der Entscheidung überprüfen und das jeweils notwendige Rechtsmittel einlegen.
Herr Klawohn verteidigt sie in allen Strafsachen, hierzu gehören u.a.:
- Betrug Diebstahl, Raub und Erpressung
- Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung und schwere Körperverletzung
- Fahrlässige und vorsätzliche Tötungsdelikte
- Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
- Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede
- Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und weitere Sexualdelikte
- Verkehrsstraftaten wie z. B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheitsfahrt und gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
- Haftsachen (Festnahme, Haftbefehl, Untersuchungshaft, Haftbeschwerde etc.)
- Jugendstrafsachen (sämtliche Strafsachen nach dem Jugendstrafrecht)
- Nebenklagevertretung und Zeugenbeistand
Unsere Gebühren berechnen sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Je nach Schwierigkeitsgrad und dem Aufwand treffen wir angemessene Vergütungsvereinbarungen, welche Sie rechtzeitig nach einem kostenlosen Orientierungsgespräch erfahren.
Ihre Rechtsanwälte
für das Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Klawohn verteidigt sie mit seiner langjährigen Erfahrung gegen jedweden strafrechtlichen Vorwurf. Die Ihnen hierbei zustehenden Rechte werden zum Zwecke ihrer Verteidigung vollumfänglich ausgeschöpft. Persönliche Betreuung und eine aktive Strafverteidigung bereits im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sind uns hierbei besonders wichtig.
Erfahren Sie in einem ersten kostenlosen Orientierungsgespräch, welche Möglichkeiten und Maßnahmen der Verteidigung es in Ihrem Falle gibt und welche Kosten hierfür anfallen.
Zum Online-FormularMarkus Klawohn
Rechtsanwalt