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Strafprozessuale Zwangsmaßnahmen

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem guten Recht.

Im Rahmen eines Strafverfahrens, insbesondere im Ermittlungsverfahren, sehen sich Beschuldigte häufig Zwangsmaßnahmen ausgesetzt, die mit ganz erheblichen Eingriffen in die Grundrechte des Betroffenen verbunden sind. Die wichtigsten Zwangsmaßnahmen sind:

  • Vorläufige Festnahme
  • Durchsuchung
  • Beschlagnahme
  • körperliche Untersuchung / Blutentnahme
  • Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation (Telefonüberwachung)
  • Untersuchungshaft
  • Entnahme von Körperzellen (DNA-Test)
  • Akustische Wohnraumüberwachung (Lauschangriff)

nur der Verteidiger hat die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit von Zwangsmaßnahmen zu überprüfen und festzustellen, ob die mit Hilfe dieser Zwangsmaßnahmen gewonnenen Beweismittel vor Gericht verwertbar sind. Auch ist nach Prüfung der Rechtmäßigkeit stets zu entscheiden, ob und gegebenenfalls mit welchem Rechtsmittel gegen die Zwangsmaßnahmen vorzugehen ist. Gegen Maßnahmen der Polizei und der Staatsanwaltschaft ist der Antrag auf richterliche Entscheidung nach § 98 Abs. 2 StPO direkt oder analog zu nennen. Gegen richterliche Entscheidungen ist sodann die Beschwerde gemäß § 304 StPO zulässig. Für die Untersuchungshaft gibt es den Besonderen Rechtsbehelf der Haftprüfung gemäß § 117 StPO und natürlich in die Haftbeschwerde. Im Rahmen der Verteidigung ist stets zu entscheiden, zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Vortrag man Rechtsmittel gegen die Zwangsmaßnahmen einleitet. Insbesondere bei der Untersuchungshaft ist unter taktischen Gesichtspunkten der Zeitpunkt und die Auswahl der Einlegung eines Rechtsmittels von hoher Bedeutung für dessen Erfolg.

Für Fragen in diesem Bereich steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Klawohn jederzeit im Rahmen eines Beratungsgespräches zur Verfügung.

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Herr Rechtsanwalt Klawohn verteidigt sie mit seiner langjährigen Erfahrung gegen jedweden strafrechtlichen Vorwurf. Die Ihnen hierbei zustehenden Rechte werden zum Zwecke ihrer Verteidigung vollumfänglich ausgeschöpft. Persönliche Betreuung und eine aktive Strafverteidigung bereits im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sind uns hierbei besonders wichtig.

Erfahren Sie in einem ersten kostenlosen Orientierungsgespräch, welche Möglichkeiten und Maßnahmen der Verteidigung es in Ihrem Falle gibt und welche Kosten hierfür anfallen.

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Markus Klawohn

Rechtsanwalt