Ihre Fachanwälte
in Aachen und Kerpen
Titulierung
Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem guten Recht.
Grundlage einer jeden Vollstreckung ist ein vollstreckbarer Titel, d. h. im Regelfall ein rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbares Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid. Wir entscheiden mit Ihnen, ob wir noch außergerichtlich eine Zahlungsaufforderung schicken oder aber - sofern ein oder mehrere Mahnschreiben durch Sie bereits vorausgegangen sind - sofort das gerichtliche Mahnverfahren einleiten und einen vollstreckbaren Titel erwirken.
Sofern sich der Schuldner mit der Zahlung in Verzug befindet, sind auch die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit erstattungsfähig. Viele Mandanten unterliegen dem Irrtum, dass Schuldner erst dreimal angemahnt werden müssen, bevor man sich an einen Rechtsanwalt wenden kann. Dies ist falsch: Nach dem Gesetz (§ 286 Abs. 1 BGB) kommt der Schuldner jedenfalls dann in Verzug, wenn er nach dem Eintritt der Fälligkeit auf eine Mahnung hin nicht leistet. Erforderlich ist daher eine Mahnung und nicht drei. Ob und inwieweit ein anwaltliches Mahnschreiben bereits nach der ersten Mahnung versandt werden sollte steht auf einem anderen Papier. Ein stereotypes Verschicken von Mahnungen (Erinnerung nach drei Wochen, erste Mahnung nach weiteren drei Wochen und zweite Mahnung nach weiteren zwei Wochen) sollte jedoch vermieden werden. Wichtig ist alleine, dass der Schuldner eine/die Mahnung nachweisbar erhalten hat.
Wir beraten Sie dabei von Anfang an über die entstehenden Kosten der Titulierung und Erfolgsaussichten der zwangsweisen Beitreibung.
Ihre Rechtsanwälte
für den Forderungseinzug
Im Rahmen des anwaltlichen Inkassos fordern wir Ihren Schuldner sachlich und professionell zur umgehenden Zahlung auf. Weiterhin werden die Konsequenzen bei Nichtbeachtung dieser anwaltlichen Mahnung aufgezeigt. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns - gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihr Anliegen.
Kontaktieren Sie uns gerne kostenlos und unverbindlich über das Online-Formular. Wir klären Sie über Ihre Chancen in einem gerichtlichen Verfahren auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie und beauftragen möchten.
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