Ihre Fachanwälte


in Aachen und Kerpen

Rechtsgebiet Forderungseinzug

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem guten Recht.

Ihr Schuldner kommt seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach? Für effektiven Forderungseinzug bzw. Inkasso der Ansprüche von Ärzten, Freiberuflern und mittelständischen Unternehmen einschließlich der gerichtlichen Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung stehen wir Ihnen in unserer Kanzlei ebenfalls zur Seite.


Wenn ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, kann ein Gläubiger die ausstehenden Forderungen mittels Zwangsvollstreckung eintreiben lassen. Zwangsvollstreckung ist das Verfahrensrecht zur Durchsetzung des materiellen Anspruchs eines Gläubigers mit staatlichem Zwang, da dieser als Inhaber des Zwangsmonopols die Selbsthilfe verbietet. Anders als viele nichtanwaltliche Dienstleister bieten wir Ihnen die Rechtsverfolgung und -durchsetzung aus einer Hand und von A wie Arrest bis Z wie Zwangsvollstreckung.

Titulierung

Grundlage einer jeden Vollstreckung ist ein vollstreckbarer Titel, d. h. im Regelfall ein rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbares Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid. Wir entscheiden mit Ihnen, ob wir noch außergerichtlich eine Zahlungsaufforderung schicken oder aber - sofern ...

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Zwangsvollstreckung

Die Zivilprozessordnung (ZPO) regelt in dem 8. Buch (§§ 704 - 959 ZPO) die Zwangsvollstreckung der zivilrechtlichen Ansprüche. Zumeist handelt es sich um Ansprüche wegen einer Geldforderung (z.B. Kaufpreis, (zahn-)ärztliches Honorar, Werklohnforderungen, Unterhaltsansprüche), die ...

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Ihre Rechtsanwälte

für den Forderungseinzug

Im Rahmen des anwaltlichen Inkassos fordern wir Ihren Schuldner sachlich und professionell zur umgehenden Zahlung auf. Weiterhin werden die Konsequenzen bei Nichtbeachtung dieser anwaltlichen Mahnung aufgezeigt. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns - gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihr Anliegen.

Kontaktieren Sie uns gerne kostenlos und unverbindlich über das Online-Formular. Wir klären Sie über Ihre Chancen in einem gerichtlichen Verfahren auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie und beauftragen möchten.

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Thorsten Galinsky