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Scheidung
Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem guten Recht.
Keiner der Partner konnte es voraussehen. Manchmal trennen sich die Wege, Ehepartner leben sich auseinander und eine Scheidung ist die letzte Möglichkeit. Die Scheidung bildet den Schlussstrich unter die Trennung und einen Neuanfang zugleich. Die Trennung ist der erste Schritt. Doch die Ehepartner sind erst geschieden, wenn die Scheidung durch Beschluss des Familiengerichts ausgesprochen wird. Aus diesem Grund braucht jedenfalls derjenige Ehegatte zwingend einen Anwalt, der den Scheidungsantrag stellt.
Nach dem Gesetz wird die Ehe geschieden, wenn sie gescheitert ist. Dabei wird das Gescheitert-Sein der Ehe in zwei Fällen unwiderlegbar vermutet: Wenn die Eheleute seit einem Jahr voneinander getrennt leben und der andere Ehegatte der Ehescheidung zustimmt oder wenn die Ehegatten seit drei Jahren voneinander getrennt leben. Viele Mandanten sind in der Beratung überrascht, dass die Ehe auch vor Ablauf von drei Jahren geschieden werden kann, wenn der andere Ehegatte nicht zustimmt. Nur in den beiden vorgenannten Fällen spricht die gesetzliche Vermutung für das Gescheitert-Sein der Ehe. In allen anderen Fällen, d. h. in den Fällen, in denen die Eheleute seit mindestens einem Jahr voneinander getrennt leben und der andere Ehegatte nicht zustimmt, muss das Gericht das Gescheitert-Sein der Ehe feststellen. Von einem Scheitern der Ehe kann aber dann ausgegangen werden, wenn der antragstellende Ehegatte die Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft ablehnt. Entgegen anderslautender Darstellungen ist es in der Praxis daher grundsätzlich so, dass eine Ehescheidung durch den anderen Ehegatten nach Ablauf des Trennungsjahres nicht verhindert werden kann.
Im Regelfall wird mit der Scheidung auch der sogenannte Versorgungsausgleich, d. h. der Ausgleich der Rentenanwartschaften durchgeführt. Auch wenn das Verfahren von Amts wegen, d. h. automatisch durch das Gericht vorgenommen wird, können hier Besonderheiten bestehen, die zur Vermeidung von nachteiligen Folgen im Vorfeld abgeklärt werden müssen.
Als Fachanwalt für Familienrecht sind sowohl Herr Rechtsanwalt Schmitz als auch Herr Rechtsanwalt Galinsky bestens mit den Voraussetzungen und Besonderheiten im Scheidungsverfahren vertraut. Egal ob Sie die Scheidung so schnell und unkompliziert wie möglich hinter sich bringen möchten oder zur Bewältigung der Ehescheidung noch etwas Zeit brauchen und größeren Beratungsbedarf haben. Wir gehen individuell auf Ihre Bedürfnisse ein.
Wir informieren Sie gerne in einer kostengünstigen Erstberatung über den Ablauf und die Kosten des Scheidungsverfahrens. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen möchten.
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Unsere erfahrenen Experten, die Fachanwälte Thorsten Galinsky und Hans-Walter Schmitz, beraten Sie freundlich und kompetent zu diesen und vielen weiteren Themen im Bereich Familienrecht. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns - gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihr Anliegen.
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