Hinweis
Spam-Emails
Hinweis Spam E-Mails
Wir sind derzeit leider Opfer einer Spam-E-Mail, die im Namen unserer Kanzlei massiv versendet wird. Wir erhalten derzeit eine Vielzahl von Anrufen von Personen, die eine E-Mail erhalten haben, die angeblich von unserer Kanzlei stammt und im Namen von Rechtsanwalt Peter Lehnen versendet worden sein soll. Bitte sehen Sie daher von Telefonanrufen in der Sache ab.
Es handelt sich dabei um gefälschte E-Mails. Die E-Mails werden weder von unserer Kanzlei versandt noch stehen die Empfänger mit unserer Kanzlei irgendwie in Kontakt. Hinter dem vermeintlichen Absender „Kanzlei Schmitz & Lehnen“ steckt tatsächlich eine fremde E-Mail-Adresse.
Unser Server wurde nicht gehackt. Wir haben mittlerweile feststellen können, dass die Kontaktdaten unserer Kanzleihomepage entnommen wurde, auf der noch unsere alte Umsatzsteuer-ID aufgeführt war (die inhaltlich in den Spam-E-Mails genannt wird).
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sowohl unser Kanzleiname als auch unsere Daten missbraucht wurden!
Weitere Informationen zu der „Abmahnungs-Welle: Vorsicht vor Spam-Mails von realen Anwälten“ entnehmen Sie bitte https://www.heise.de/news/Abmahnungs-Welle-Vorsicht-vor-Spam-Mails-von-realen-Anwaelten-4652195.html
Und dem aktuellen Hinweis des LKA Niedersachsen unter https://www.polizei-praevention.de/aktuelles/gefaelschte-mahnschreiben-in-namen-realer-rechtsanwaelte-im-umlauf.html
Unsere Kanzlei ist nicht auf Urheberrecht spezialisiert. Wir sind Fachanwälte auf den Gebieten des Verkehrs-, Arbeits- und des Familienrechts.
Es handelt sich bei diesen E-Mails um nichts anderes als eine betrügerische Abzockmasche. Wir raten Ihnen daher dringend dazu, die E-Mail umgehend zu löschen. Antworten Sie NICHT auf die E-Mail und klicken sie KEINESFALLS auf die angegebene Verlinkung.
Eine Weiterleitung der E-Mail an unsere Kanzlei ist nicht notwendig. Wir sind bereits dabei geeignete Maßnahmen in die Wege zu leiten. Beweismittel sind ausreichend vorhanden.
Wir bedauern Ihre Unannehmlichkeiten.
Die versendeten Emails sehen inhaltlich wie folgt aus:
Von: Kanzlei Schmitz & Lehnen <people@papalosropriatenavils.site>
Gesendet: Dienstag, 18. Februar 2020 04:15
An: **************
Betreff: Aufforderung: 75837915429428477
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Vollmacht und namens unserer Mandantschaft fordern wir Sie hiermit gemäß der Paragraphen § 11, 2, 57, 66, 6, 21a U r h G § 12, 33, 61 Nr. 18 S t P o auf:
da Sie geschütztes geistiges Gut unserer Mandanftschaft - ohne deren dringend erforderliche und direkte Einwilligung - im Internet frei online verfügbar gemacht haben oder auf sonstige Art -und Weise zu verbreitet haben sowie -
sich zur Absicherung unserer Mandantschaft verpflichten sich bei zukünftigen Zuwiderhandlungen eine Vetragsstrafe in Höhe von
2842,78 € an unsere Mandantschaft zu zahlen.
Im Interesse einer einvernehmlichen Klärung der Rechtsangelegenheit, bietet unsere Mandantschaft Ihnen an, den vorliegenden Sachverhalt im Weg eines außergerichtlichen Vergleiches beizulegen.
Archiv : [link entfernt]
Sollte die mobile an Ihrem Smartphone nicht möglich sein, nehmen Sie die Ansicht an Ihrem Computer vor.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Lehnen | Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Schmitz & Lehnen
Alfonsstr. 44
52070 Aachen
Telefon 02 41/50 20 47
Telefax 02 41/50 20 49
www.schmitz-lehnen.de
lehnen.adac-vertragsanwalt.de
Umsatzsteuer-Identifikations-Nr.: DE 121716742
Steuernummer: 201/5252/5240